Seit 1. Feb. 2013 ist eine Beratung bei einvernehmlicher Scheidung mit minderjährigen Kindern verpflichtend. Wenn es in einer Familie zur Trennung und Scheidung der Eltern kommt, so stellt dies für alle Betroffene einen großen Einschnitt dar.
Die neue Lebenssituation löst bei den Kindern Verunsicherung und Ängste aus: Bei wem werde ich wohnen? Wie ist das mit dem Kontakt? Liegt es an mir, dass sich die Eltern nicht mehr verstehen? Haben mich meine Eltern noch lieb?
Eltern stehen vor der Herausforderung, trotz emotionaler Achterbahn eine neue „Eltern-Beziehung“ zu entwickeln und dem Kind eine Atmosphäre von Stabilität und Sicherheit zu schaffen.
Inhalte:
Die Beratung kann sowohl von beiden Elternteilen als auch jeweils einzeln besucht werden und wird als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen gem. §95 Absatz 1a Außerstreitgesetz anerkannt.